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Die Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil
und gilt als Leistungsgrundlage für alle CONCEPT Massivhäuser
bzw. für eingereichte Planungen. CONCEPT Massivhäuser werden
nach der gültigen Energieeinsparverordnung und den jeweiligen
gültigen DIN - Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst
in konventioneller Bauweise errichtet. Selbstverständlich sind
alle Entwurfsvorschläge, alle notwendigen Detailpläne und der
komplette Bauantrag im Festpreis enthalten.
Der Bauantrag wird zunächst den Bauherren
zur Prüfung vorgelegt und im Anschluss daran durch diese bei
den zuständigen Ämtern eingereicht. Es kommen jedoch nur die
Gewerke zur Ausführung, die zur Erstellung des jeweiligen Bauvorhabens
gemäß Vertrag vereinbart sind.
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Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Änderungen bleiben dem Auftragnehmer
vorbehalten, sofern neue technische Erkenntnisse oder Bauvorschriften
und Gesetze diese erfordern und keine Verschlechterung der Ausstattung
oder Bauqualität bedeuten. Sämtliche Maße der Planung / Skizzen /
Zeichnungen sind Rohbaumaße ( Bitte bei der Planung der Möbelierung
beachten ! ) Die Küchenplanung sollte vor Baubeginn vorhanden sein
und uns vorliegen. Ebenso sollte der Standort der Waschmaschine und
ggf. des Trockners bekannt gegeben werden. Die endgültigen Einbaumaße
sind erst an der Baustelle, nach Fertigstellung der Innenwand und
Estricharbeiten zu nehmen.