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Die Einrichtung der Baustelle ist Sache des
Auftragnehmers. Öffentliche Auflagen gehen jedoch zu Lasten
des Auftraggebers ( Bauzaun,Straßensperrungen, Schutz von Überfahrtenzum
Bauplatz usw.). Der Auftragnehmer stellt die Baustellentoilette.
Verpackungsmaterialien ( Folien, Pappe,Paletten usw.) von Baustoffen,
die im Rahmen der Bauarbeiten auf dem Baugrundstückangefahren
werden, werden von den jeweiligen Handwerksbetrieben fachgerecht
entsorgt.
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Der Baugrund ist dem Auftragnehmer bebauungsfähig
und frei von Altlasten zu übergeben. Die Kosten für die Bereitstellung
und den Verbrauch eines Baustromanschlusses mit 32 A ( Ampere
)/380 V und 16 A /230 V sowie eines Bauwasser- anschlusses mit
5 bar - 3/4” trägt derAuftraggeber.
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Der Auftraggeber stellt ausreichende Flächenfür Zufahrten sowie Arbeits
- und Lagermöglichkeiten bereit. Die Zuwegung zum Grundstück muss
für Fahrzeuge bis 40 t max.zulässiges Gesamtgewicht und mind. 3,5
mBreite vorhanden sein. Alle zur Absteckung notwendigen Grenzsteine
müssen vermessen und sichtbar sei