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Unternehmerseits sind die Boden- und Wasserverhältnisse
nicht überprüft. Für Angebot und Bauausführung werden normale
Bodenverhältnisse, d.h. mind. 200 kN pro m² Tragfähigkeit sowie
ebenes ( 2% Neigung ), natürlich gewachsenes Gelände vorausgesetzt.
Bei Schicht - oder Grundwassergefahr, einer minderen Bodenpressung,
bei nicht tragfähigem oder schwerem, felsigen Boden (Bodenklasse
1,2,6,und 7, DIN 18300) sowie hanglagigem Geländeverlauf können
zusätzliche Kosten entstehen.
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Bodenaustauscharbeiten bei nicht tragfähigem
Untergrund werden gesondert angeboten und berechnet. Bauliche
Aufwendungen gegen übermäßige Bodenfeuchtigkeit oder gegen Grundwasser
sowie Maßnahmen gegen Grund - und Oberflächenwasser, Wassereinbrüche
sowie Grundwasserabsenkung und Verlegung einer Drainage, gehören
nicht zu den Standardleistungen.
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Eine evtl.erforderliche Wasserhaltung während der Bauzeit ist nicht
vereinbart und liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei
Nichtunterkellerung wird der Mutterboden im Bereich des Baukörpers
in ca. 30 cm Stärke abgetragen und seitlich gelagert. Die Baugrube
wird mit 20 cm Füllmaterial ausgefüllt und verdichtet. Die Streifenfundamente
werden gemäß Statik und DIN ca. 80 cm unter Terrain frostfrei gegründet.