|
Alle Kellerräume erhalten einen ca.3 cm starken
Zementestrich auf Trennlage. Alle Wohn- und Schlafräume im Erdgeschoss
und ausgebauten Obergeschoss erhalten einen schwimmenden Zementestrich
mit Randstreifen, Trittschalldämmung gemäß Energiesparnachweis
nach der gültigen EnEV . Die Trocknungszeit des Estrichs wird
durch die vorherschende Witterung und das Lüftungsverhalten
maßgeblich beeinflusst.
|
|
|
|
Vor dem Verlegen der Bodenbeläge ist eine
Feuchtigkeitsmessung unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien
zur Feststellung der Belegereife erforderlich. Bei Häusern ohne
Kellergeschoss wird unter der Dämmung im EG eine Bitumenschweißbahn
nach DIN 18195 Teil 4 als Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit
eingebaut.
|
Das tragende Außenmauerwerk wird im Auflagebereich mit Mauersperrbahnen
gegen aufsteigende Feuchte geschützt.